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Neuregelung bei Elektro-Dienstwagen: Beispiel für den Kia Niro PHEV

Im kommenden Jahr ändert sich ein wenig etwas für Elektro-Dienstwagen. Die steuerliche Begünstigung ist endlich greifbar. Bisher müssen Arbeitnehmern, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, monatlich ein Prozent versteuern plus 0,03 Prozent für jeden Kilometer Arbeitsweg. Bisher gilt das unabhängig von der Antriebsart, was sich allerdings zum kommenden Jahr 2019 ändert. Eine Beispiel-Rechnung anhand des Kia Niro Plug-in Hybrid.

Fahrzeug muss zwischen 2019 und 2021 angeschafft werden

Wie üblich wird ein Prozent des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage hergenommen. Für Plug-in Hybride und Elektrofahrzeuge, welche vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft werden ändert sich nun die steuerliche Bemessungsgrundlage. Hierbei wird nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises herangezogen. Zur Beispiel-Rechnung hat Kia den Niro Plug-in Hybrid herangezogen, welcher in der Theorie bis zu 58 Kilometer elektrisch fahren kann. Mehr dazu auch in unserem Fahrbericht.

Steuerliche Vorteil deutlich geringer als erwartet

Weiter wurde zur Bemessung der durchschnittliche Arbeitsweg von 17 Kilometern in die Rechnung einbezogen. Zudem geht Kia von einem vollausgestatteten Fahrzeug in der Ausführung Spirit aus, welches 38.450 Euro kostet. Je nach Steuersatz kann der steuerliche Vorteil bei bis zu 1.483 Euro liegen. Im schlechtesten Fall liegt die Ersparnis noch bei 871 Euro. Verglichen wurde dabei ein konventioneller Antrieb mit demselben Listenpreis.

Eine Ersparnis ist definitiv vorhanden, allerdings muss so auch der Arbeitgeber neu investieren, wodurch sich in Summe der steuerliche Vorteil nur einseitig ergibt. Eine getrennte Berechnung von Plug-in Hybriden und Elektrofahrzeugen wäre mit Sicherheit sinniger gewesen. Die deutsche Politik hat in dem Sinne wieder nur halbherzig entschieden, sodass kein ersichtlicher Vorteil für den Kauf eines Elektroautos spricht.

Fotos: Kia

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