Gesehen hat die „80 bei Nässe“ Schilder auf der Autobahn mit Sicherheit jeder Autofahrer schon mindestens einmal. Doch wer hat sie auch wahrgenommen und was heißt für den Gesetzgeber überhaupt „Nässe“. Deckt sich das mit dem allgemeinen Begriff oder ist es bereits deutlich früher „nass“ als der gemeine deutsche Durchschnittsbürger denkt?
Zuerst einen Blick in den Gesetzestext, denn wirklich klar ist die angesprochene Nässe wohl niemand so wirklich.
„Das Zusatzschild ‚Bei Nässe‘ ist wirksam und gilt dann, wenn die gesamte Fahrbahn einen Wasserfilm aufweist (BGHSt 27, 318 = NJW 78, 652 = StVE Nr. 11). ‚Nässe‘ besteht hiernach dann, wenn Struktureinzelheiten der Fahrbahnoberfläche nicht mehr erkennbar sind. (Siehe auch BayObLG VRS 53, 144; Bouska VD 77, 74, 161, 193; 78, 9; andere Meinung OLG Celle VRS 53, 128). Voraussetzung ist deutliche Nässe der gesamten Fahrbahn (BGHSt 27, 318 = NJW 78, 652 = StVE Nr. 11), sie darf nicht nur feucht oder stellenweise naß sein (Spurrillen) (OLG Hamm VRS 53, 220 = StVE Nr. 8).“
Soweit der Gesetzestext, der durchaus eigentlich mehr Fragen aufwirft, als das er beantwortet. Denn ein Wasserfilm ist bereits nach wenigen Tropfen auf manchen Straßen, je nach Beschaffenheit des Belags. Manche Beläge sind deutlich anfälliger, diese sind dann immerhin meistens durch ein „Aquaplaning“-Schild gekennzeichnet. Aber erst einmal einen Schritt weiter zu den Gelehrten der Rechtsabteilungen.
„Das Schild gilt bei Regen beliebiger Stärke und kurz danach. Für die Rechtsprechung (OLG Celle VRS 53, 128 – Az. 1 SS WI 553/76) „nicht klar und eindeutig genug, um eine Zuwiderhandlung gegen die bedingte Geschwindigkeitsbegrenzung als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können“.
Es stellt sich also heraus, man kann sich bei einem akuten Vorfall, sei es durch Geschwindigkeitsübertretung und damit einhergehendem Bußgeldbescheid durch rechtlichen Beistand herauswinden. Nässe ist dennoch mit dem „ich fühle mich noch wohl, also darf ich“ beizulegen. In meinen Augen ist nass nicht gleich immer nass. Es reicht auch bereits, wenn der Vordermann eine dichte Gischtwolke hinter sich herzieht, dann ist die Fahrbahn zwar einigermaßen trocken, doch die Verhältnisse sind trotzdem bescheiden, denn ich sehe immerhin nicht wirklich was vor mir bzw. vor meinem Vordermann passiert.
Ein anderer Zustand Nass ist dieser, bei dem ich meine persönliche „Comfort Zone“ verlasse. Dann, wenn es mir zu mulmig wird ein Tempo zu fahren, dass andere Verrückte noch bereit sind zu fahren. Die damit meist weniger sich als andere gefährden. Warum? Na weil der Durchschnittsbürger nicht damit rechnet, dass bei strömendem Regen eine Limousine mit Vollgas von hinten ankommt. Zusehen ist diese durch die Gischt und den sinnflutartigen Regen dann auch nicht. Und so viel sei gesagt, bei Aquaplaning hilft auch kein Allradantrieb!
Ein Gedanke zu „Verkehrssicherheit: Was bedeutet 80 km/h bei Nässe nun wirklich?“
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