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Das Rechtsfahrgebot ist kein Fabelwesen

Fahrsicherheitstraining unterschiedliche Fahrbeläge

Tagtäglich erlebe ich es immer und immer wieder. Und es nervt. So sehr, dass ich teilweise schon überlege mein Auto mit Tazern und Lasern zu bestücken, um für Ordnung zu sorgen. Es geht um das Rechtsfahrgebot, dass meinem Eindruck nach kein geläufiges Gebot in Deutschland zu sein scheint. Vielleicht wird es durch das Wort „Recht“ auch einfach komplett falsch interpretiert. Kurz um, es bedeutet, dass in Deutschland vorrangig die rechte Spur zu nutzen ist, diese nur bei Bedarf zum Überholen verlassen werden darf.

Der Gesetzestext dazu lautet wie folgt:

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. – StVO §2 Absatz 1 und 2

Nochmal in aller Kürze. Es soll heißen, dass die linke Spur an sich nur zum Überholen oder zumindest einmal „schneller fahren, als der rechtsfahrende“ gemacht ist. Mit anderen Worten, Parallelfahrten sind untersagt! Ein Überholvorgang liegt nur dann vor, wenn der links fahrend mind. 20 km/h schneller ist, als der rechts fahrende. Einen LKW, der durchaus mit mehr als 80 km/h unterwegs ist, wird man zwangsläufig mit knapp 90 Sachen kaum überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. – StVO §5 Absatz 2

Auch der Stern auf der Motorhaube der 10 Jahre alten Karosse bedeutet nicht, damals das Recht der freien Fahrbahnwahl per se beim Kauf miterworben zu haben. Das Gebot wird auch dann nicht außer Kraft gesetzt. Insbesondere dann, wenn kein Verkehr ist und beide rechten Spur nicht befahren werden. Es gibt kein Linksfahrgebot für 110 km/h fahrende Limousinen-Schleicher, nur weil sie mehr Steuern zahlen müssen, durch ihre höheren Emissionen.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. […] Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern. – StVO §5 Absatz 4

Und wer sich wundert, dass er auf der Autobahn oft bedrängt wird, der sollte am besten nochmal von vorne lesen, vielleicht ergibt sich dann ein Zusammenhang.

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