Das Rechtsfahrgebot ist kein Fabelwesen

Fahrsicherheitstraining unterschiedliche Fahrbeläge

Tagtäglich erlebe ich es immer und immer wieder. Und es nervt. So sehr, dass ich teilweise schon überlege mein Auto mit Tazern und Lasern zu bestücken, um für Ordnung zu sorgen. Es geht um das Rechtsfahrgebot, dass meinem Eindruck nach kein geläufiges Gebot in Deutschland zu sein scheint. Vielleicht wird es durch das Wort „Recht“ auch einfach komplett falsch interpretiert. Kurz um, es bedeutet, dass in Deutschland vorrangig die rechte Spur zu nutzen ist, diese nur bei Bedarf zum Überholen verlassen werden darf.

Der Gesetzestext dazu lautet wie folgt:

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. – StVO §2 Absatz 1 und 2

Nochmal in aller Kürze. Es soll heißen, dass die linke Spur an sich nur zum Überholen oder zumindest einmal „schneller fahren, als der rechtsfahrende“ gemacht ist. Mit anderen Worten, Parallelfahrten sind untersagt! Ein Überholvorgang liegt nur dann vor, wenn der links fahrend mind. 20 km/h schneller ist, als der rechts fahrende. Einen LKW, der durchaus mit mehr als 80 km/h unterwegs ist, wird man zwangsläufig mit knapp 90 Sachen kaum überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. – StVO §5 Absatz 2

Auch der Stern auf der Motorhaube der 10 Jahre alten Karosse bedeutet nicht, damals das Recht der freien Fahrbahnwahl per se beim Kauf miterworben zu haben. Das Gebot wird auch dann nicht außer Kraft gesetzt. Insbesondere dann, wenn kein Verkehr ist und beide rechten Spur nicht befahren werden. Es gibt kein Linksfahrgebot für 110 km/h fahrende Limousinen-Schleicher, nur weil sie mehr Steuern zahlen müssen, durch ihre höheren Emissionen.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. […] Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern. – StVO §5 Absatz 4

Und wer sich wundert, dass er auf der Autobahn oft bedrängt wird, der sollte am besten nochmal von vorne lesen, vielleicht ergibt sich dann ein Zusammenhang.

3 Gedanken zu „Das Rechtsfahrgebot ist kein Fabelwesen“

  1. Herr Maaß, sorry aber da fehlt auch Augenmaß, wenn ich das lese bin ich für generelles Tempolimit auf den Autobahnen, dann sind die Autofahrer, mit oder ohne Stern, mit Tempo 110 nicht die Schleicher – sonder schon die Raser. Was soll so ein feindlicher Blog? mehr miteinander, statt gegeneinander ! Als überzeugter Tempo 100 Fahrer respektiere ich den Schnelleren, verzichte auf mein Überholmanöver um selber ungestört überholen zu können und nur dafür verwende ich die linke Spur. Leider können die meisten Möchtegern-Schumi nur auf der Geraden schnell fahren, in engen Kurven wendet sich oft das Blatt, doch genau die lassen einen dann selber nicht vorbeifahren und blockieren die linke Spur.

    Ärgere ich mich aber auch über notorische Linksfahrer die partout nicht rechts fahren wollen und wenn diese dann die Fahrbahn freigeben werde ich den Teufel tun zu überholen, das Aggressionspotential der Überholenden ist dann so hoch, dass es schon fast lebensmüde wäre in dieser Situation zu überholen.

    Mehr Gelassenheit und Toleranz hilft weiter, Zeitdruck ist kein guter Ratgeber.

    Merke: wer mit einem Finger auf andere zeigt – zeigt mit mind. drei auf sich selbst

    Sven, ein Sternfahrer mit einer 11 Jahre alten Karosse der mit dem Kauf keinen dieser Optionsscheine erworben hat

  2. Sven, im Prinzip bestätigst du doch das was Stefan geschrieben hat. Es geht doch, mal abgesehen von den Gesetzen, einfach nur um mehr Toleranz und Verständnis für die anderen Verkehrsteilnehmer. Dabei ist völlig egal welche Geschwindigkeiten im Spiel sind.

    Es gibt einfach viel zu viele Egomanen da draußen die Krankhaft auf ihr (nicht vorhandenes) Recht bestehen – „120km/h ist schnell genug“, „das ist mein Auto“ und „jeder darf ja hier auf der Straße fahren“. Das diese Art der Ignoranz und Unachtsamkeit dann auch noch der Hauptgrund für Unfälle ist, das wird schnell unter den Tisch gekehrt.

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